Der Versicherungsvertreter ist von einer Gesellschaft beauftragt, für diese Geschäfte zu vermitteln. Er ist in erster Linie nur dieser verpflichtet. Vermittelt ein Versicherungsvertreter für mehrere Gesellschaften Versicherungen, heißt er Mehrfachvertreter.
Der Versicherungsmakler wird für seinen Mandanten tätig. Er analysiert die Risiken seines Mandanten, klärt über Versicherungsbedarf auf und findet auf dem deutschen Versicherungsmarkt die passende Versicherungslösung für die analysierte Versorgungslücke. Der Makler steht nicht im Lager der Versicherung, sondern im Lager seines Mandanten.
Er ist "Sachwalter des Kunden".
Der Versicherungsmakler schließt mit seinem Mandanten einen Maklervertrag ab. Dieser kostet in den meisten Fällen auch kein Geld, regelt aber das Verhältnis zwischen Mandant und Makler. Hier wird genau definiert, in welchem Umfang der Makler die Interessen seines Mandanten vertritt. Der Versicherungsmakler haftet für seine ausgesprochene Empfehlung. Er hat also ein hohes Interesse daran, die beste Lösung für den Mandanten zu finden.
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